Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:
Bis 8 Monate vor der geplanten Veranstaltung entstehen keine Stornogebühren. Ab 7 Monaten vor der geplanten Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrags verrechnet. Ab 3 Monaten vor der geplanten Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Bruttorechnungsbetrags verrechnet. Bei weniger als einem Monat vor der Veranstaltung wird der volle Bruttorechnungsbetrag verrechnet.
Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatzauftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt. Ein Rücktritt des Künstlers ist nur durch höhere Gewalt, wie z. B. Krankheit oder Unfall, möglich. Der Künstler wird in einem solchen Fall alles in seiner Macht Stehende tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu stellen. Der Künstler wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen (z. B. ärztliches Attest). Im Falle der Nichterfüllung einer dieser Bedingungen verpflichtet sich der Künstler zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 800 € an den Auftraggeber.
2. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Künstler verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des Künstlers, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Bei Fehlverhalten durch Gäste gegenüber dem Künstler (z. B. durch verbale bzw. physische Gewalt) kann der Künstler seinen Auftritt abbrechen; die Gesamtkosten sind vom Veranstalter zu tragen. Sofern der Künstler durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
3. Sonstiges
Verpflegung / Getränke / Spesen
Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.
GEMA-Gebühren
Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
Arbeitsplatz
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem Künstler ein Rückzugsort gestellt wird. Der Arbeitsplatz und Rückzugsort des Künstlers dürfen nicht verschmutzt sein; der Rückzugsort muss Tisch und Sitzgelegenheit beinhalten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem der volle Bruttorechnungsbetrag fällig.
Spielzeiten
Nach Ende der vereinbarten Leistung können regulär Verlängerungen hinzugebucht werden. Verlängerungen, die vor Ort mündlich bestätigt werden, gelten als verbindlich und sind nicht widerrufbar. Jede Verlängerung ist kostenpflichtig. Die vereinbarte Endspielzeit ist bei einer Verzögerung oder Verspätung des Spielstarts durch Verschulden des Kunden/Veranstalters nicht betroffen. Dies gilt auch, wenn die Verspätung durch Gäste oder Dritte (z. B. Location) verschuldet wird.
Zahlungsbedingungen
Nach der Veranstaltung wird eine Rechnung an den Kunden geschickt. Diese ist im Zeitraum von 7 Tagen vom Kunden zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 5 % des Bruttorechnungsbetrags pro Mahnung erhoben. Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Kunden zu begleichen.